Leistungen

Führerscheinklassen

Wir bilden in den folgenden Klassen aus:

 

 

 

Klasse AM: 

zweirädrige Kleinkrafträder

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

 

Vierrädrige leichtkraftfahrzeuge

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg
  • ab 16. Lebensjahr

 

Klasse A1:

Krafträder

  • Hubraum max. 125 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ ( bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW
  •  ab 16 Jahren

 

Klasse A2: 

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. Zweijähriger Vorbesitz A1) erforderlich.
  • praktische Prüfung muss sein!
  • Einschluss : AM, A1
  • ab 18. Lebensjahr

 

Klasse A Direkt: 

  • bbH über 45km/h
  • Hubraum über 50cm³
  • Dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge

    -Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

-Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)

oder bbH über 45 km/h

  • Leistung über 15 kW
  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
  • 21 Jahre für Trikes

    24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
  • Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A2 auf A (mind. Zweijähriger Vorbesitz A2) erforderlich-praktische Prüfung muss sein!
  • Mindestalter 20 bei Aufstieg von A2 auf A

    21 wenn nur ,,Trikes“ gefahren werden

    24 beim Direkterwerb

     

    Einschluss: AM,A1,A2
  • Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A2 auf A (mind. Zweijähriger Vorbesitz A2) erforderlich.
  • praktische Prüfung muss sein!

 

Klasse BF 17/ B:

  • Kraftfahrzeuge
  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhängerreglung

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn die zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg nicht übersteigt.
  • ab 17 Jahren ( BF17),18 beim Direkterwerb
  • Einschluss: AM & L

 

Klasse B96: 

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
  • zG Anhänger über 750 kg zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max.       4250 kg
  • Erweiterung der Fahrererlaubnisklasse B. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.

 

Klasse BE:

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
  • -zG Anhänger max. 3.500 kg
  • Vorbesitz: B

    Keine Theorieprüfung erforderlich

  • praktische Prüfung muss sein!

    Mindesalter: 17 beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF17),

    18 beim Direkterwerb

    Einschluss: AM,L
  • 17 oder 18 Jahre

 

 

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