Wir bilden in den folgenden Klassen aus:
Klasse AM:
zweirädrige
Kleinkrafträder
Vierrädrige
leichtkraftfahrzeuge
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei
Fremdzündungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei
Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
- ab 16. Lebensjahr
Klasse A1:
Krafträder
- Hubraum max. 125 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ ( bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45
km/h
- Leistung max. 15 kW
- ab 16 Jahren
Klasse A2:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,2 kW/kg
- Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. Zweijähriger Vorbesitz A1) erforderlich.
- praktische Prüfung muss sein!
- Einschluss : AM, A1
- ab 18. Lebensjahr
Klasse A Direkt:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
-Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
oder bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
-
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
- Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A2 auf A (mind. Zweijähriger Vorbesitz A2) erforderlich-praktische Prüfung muss
sein!
-
Mindestalter 20 bei Aufstieg von A2 auf A
21 wenn nur ,,Trikes“ gefahren werden
24 beim Direkterwerb
Einschluss: AM,A1,A2
- Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A2 auf A (mind. Zweijähriger Vorbesitz A2) erforderlich.
- praktische Prüfung muss sein!
Klasse BF 17/ B:
- Kraftfahrzeuge
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
-
Anhängerreglung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn die zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg nicht
übersteigt.
- ab 17 Jahren ( BF17),18 beim Direkterwerb
- Einschluss: AM & L
Klasse B96:
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg zG Fahrzeugkombination über 3.500
kg, aber max.
4250 kg
- Erweiterung der Fahrererlaubnisklasse B. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.
Klasse BE:
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- -zG Anhänger max. 3.500 kg
-
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich
-
praktische Prüfung muss sein!
Mindesalter: 17 beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren
(BF17),
18 beim Direkterwerb
Einschluss: AM,L
- 17 oder 18 Jahre